Kindergartenbeiträge - Kostenbeiträge für den Besuch des Kindergartens:

Die Kostenregelungen für einen Kindergartenplatz hängen zunächst davon ab, wer diesen betreibt:

  • Bei städtischen Kindergärten erläßt die Gemeinde eine Kommunalabgabensatzung, in der die Fragen der Gebühren geregelt werden. Die Frage, ob die Gebührenerhebung dann hoheitlich erfolgt (als Verwaltungsakt) oder durch zivilrechtliches Nutzungsverhältnis, ist dann im Einzelfall zu betrachten (und wohl oftmals auch den Beteiligten selbst völlig unklar). 
  • Bei freien Trägern regelt grundsätzlich der „Aufnahmevertrag“ die Frage der Kosten. Teils werden dort aber nur Verweise auf alljährliche Regelungen enthalten sein, die dann durch die Gemeinden o.ä. getroffen werden. Der Anspruch wird dennoch zivilrechtlich bleiben.

Bei allen Kostenregelungen ist zu beachten, daß deren Rechtmäßigkeit regelmäßig erheblichen Zweifeln unterliegen wird:

  • Kommunalabgabensatzungen gehören in der Praxis aus den verschiedensten Gründen zu den Regelungen, die bereits aus formalen Gesichtspunkten oftmals unrechtmäßig sind.
  • Und bei einer zivilrechtlichen Ausgestaltung stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit von alljährlichen, völlig unbestimmten Kostenanpassungen durch AGB (nichts anderes sind die Aufnahmeverträge ja regelmäßig). Hier wird in der Praxis vermutlich nach wie vor nach dem Motto verfahren: Augen zu und durch.

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